Ein geerbtes Schmuckkästchen weckt Erinnerungen und oft auch Unsicherheit. Was ist wertvoll, was nur Modeschmuck? Unser Ratgeber zeigt in sechs Schritten, wie Sie Erbschmuck sinnvoll sortieren und fair verkaufen.
Geöffnet: Mo–Sa 10:00–20:00 Uhr · Cäcilienstraße 13, Düsseldorf-Benrath
Auch unscheinbare Stücke können wertvoll sein: Eine angelaufene Kette kann aus Gold sein, ein trüber Stein ein Diamant. Werfen Sie daher nichts weg und verzichten Sie auf aggressive Reinigungsmittel oder Ultraschallbäder, die empfindliche Steine wie Perlen, Opale oder Smaragde beschädigen können.
Rechnungen, Zertifikate (z. B. von GIA, HRD oder IGI), Uhrenpapiere und alte Versicherungsgutachten helfen bei der Bewertung und können den Preis erhöhen. Schauen Sie auch in Etuis und Schmuckkästchen nach losen Papieren.
Überlegen Sie in Ruhe, welche Stücke Sie oder andere Familienmitglieder behalten möchten. Gerade bei Erbengemeinschaften ist es sinnvoll, vor dem Verkauf gemeinsam eine Liste zu erstellen und eine unverbindliche Bewertung einzuholen. So lässt sich der Nachlass fair aufteilen.
Lassen Sie den Schmuck von einem Juwelier bewerten, der nicht nur nach Gewicht bezahlt, sondern Marken, Edelsteine und antike Stücke gesondert beurteilt. Bei Juwelier Kronenfels ist die Bewertung kostenlos und unverbindlich, bei größeren Nachlässen auch per Hausbesuch.
Private Veräußerungsgeschäfte mit Schmuck und Gold sind in Deutschland in der Regel steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Bei einer Erbschaft zählt dabei grundsätzlich die Besitzzeit des Erblassers mit. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Beschreiben Sie kurz, was Sie verkaufen möchten, gern mit Fotos. Wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung. Lieber persönlich? Rufen Sie uns an: 0176 72978883 (Mo–Sa 10:00–20:00 Uhr)